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University of Manchester und die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Anschubfinanzierung für gemeinsame Forschungsaktivitäten Ausschreibung 2024 und Leitfaden für Bewerber:innen

Kooperation

Die University of Manchester (UoM) und die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (UHD) freuen sich, die Einführung eines neuen Forschungsfonds zur Unterstützung gemeinsamer Forschungsinitiativen zwischen den beiden Institutionen bekannt zu geben.

Ziel des Fonds ist es, neue gemeinsame Aktivitäten anzustoßen und langfristig gemeinsame Forschungsgruppen aufzubauen, die u.a. in der Lage sind externe Mittel einzuwerben und gemeinsame Forschung durchzuführen sowie gemeinsame Forschungsprojekte perspektivisch weiterzuentwickeln.

Der Förderfonds für gemeinsame Forschungsaktivitäten steht allen Forschungsbereichen offen. Wir ermutigen Bewerber:innen aus allen Disziplinen, Projektvorschläge einzureichen. Zudem unterstützen wir Sie gerne, Wissenschaftler:innen der University of Manchester mit ähnlichen Interessen als mögliche Projektpartner:innen zu identifizieren. Unsere Kontaktdaten finden Sie am Ende des Dokuments.

Gefördert werden sollen Projekte, an denen Nachwuchsforscher:innen (Early Career Researchers, ECRs) entweder beteiligt oder Hauptantragsteller:innen (PIs) sind.

Vorschläge werden von einem Gremium aus Mitarbeiter:innen beider Universitäten bewertet und für die gemeinsame Auswahl mit dem Kooperationspartner empfohlen.

 

Projekte

  • Um förderfähig zu sein, muss der Projektantrag einen führenden Co-PI der UoM und einen führenden Co-PI der UHD sowie jeweils mindestens eine:n weitere:n Forscher:in je Team enthalten. D.h. mindestens zwei Forschende von jeder Partnerinstitution müssen beteiligt sein. Forschende können Doktorand:innen und Postdoktorand:innen sein.
  • Das Finanzvolumen des Förderprogramms umfasst insgesamt bis zu GPD 25.000 seitens der UoM und EUR 25.000 seitens der UHD. Wir erwarten in dieser Runde, dass wir bis zu 5 Projekte für einen Förderzeitraum von bis zu 18 Monaten unterstützen können. D. h. die erfolgreichen Antragsteller:innen erhalten je bis zu GPD 5000 seitens der UoM. Seitens der UHD erhalten die erfolgreichen Antragsteller:innen bis zu EUR 5000 seitens der UHD.
  • Der Fonds steht für Anträge aus allen Forschungsbereichen offen.
  • Projekte werden für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten ab August 2024 finanziert. Starttermine für die förderfähigen Projekte sind flexibel, aber alle Projekte müssen spätestens bis Dezember 2024 begonnen werden.
  • Vorschläge, die eine starke Relevanz für strategische Prioritäten der beteiligten Institutionen nachweisen und das Potenzial für eine nachhaltige Fortsetzung über den beantragten ersten Förderzeitraum hinaus aufweisen, werden besonders begrüßt.
  • Externe Kooperationspartner:innen (einschließlich Wissenschaftler:innen von anderen Universitäten oder solche, die in nichtakademischen Kontexten wie Industrie oder Regierung sowie Institutionen des öffentlichen Dienstes arbeiten) können einen Antrag nicht federführend stellen, jedoch in die Projektaktivitäten auf eigene Kosten eingebunden werden, wenn der Nutzen ihrer Beteiligung im Projektantrag plausibel dargestellt ist.

 

Anträge und Finanzierung

  • Anträge sind möglich für die Finanzierung von bilateralen Treffen (persönlich und virtuell), Symposien, Personalaustausch, Forschungsseminare/-präsentationen, die Bildung oder Entwicklung eines kooperativen Netzwerks und/oder praktischen Pilot-Forschungsaktivitäten (wie Experimente, Umfragen usw.).
  • Die bereitgestellten Mittel sollen primär, aber nicht ausschließlich für Reisekosten zwischen den Institutionen und damit verbundene Verbrauchsmaterialien eingesetzt werden. Einzelheiten zu förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten sind in der folgenden Übersicht aufgeführt.
  • Jeder Partner muss seine eigenen Kosten finanzieren. Es darf keine Überweisung von Geldern zwischen den Institutionen bzw. eine Weitergabe von Mitteln erfolgen. So sollen zum Beispiel Reisekosten für Mitarbeiter:innen aus Manchester im Haushalt der UoM und Kosten für einen Workshop, der in Heidelberg stattfindet, im Haushalt der UHD angesetzt und entsprechend finanziert werden.
  • Jede Institution zahlt die Mittel direkt an ihre Wissenschaftler:innen nach ihren geltenden Regelungen aus.

Förderfähige Kosten beinhalten:

  • Reisekosten einschließlich Flüge, Hotels und Verpflegung
  • Projektpersonal z. B. Forschungsassistent:innen bis zu einem maximalen Anteil von 20% des Budgets (d.h. GPD 1000 oder EUR 1000)
  • Forschungskosten einschließlich Verbrauchsmaterialien
  • Kosten im Zusammenhang mit der Organisation von Workshops und Konferenzen

Mitarbeiter:innen aus allen Disziplinen und Profilen (R1-R4)[1] können einen Antrag einreichen. Wir ermutigen insbesondere Nachwuchswissenschaftler:innen (R1 und R2) zur Bewerbung. Die Antragsteller:innen müssen keine dauerhafte Stelle haben, aber sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung über einen bestehenden Arbeitsvertrag an der UHD verfügen, und dieser Vertrag muss den gesamten Förderzeitraum abdecken. Emeritierte und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen sind nicht berechtigt, als Co-PIs einen Antrag zu stellen, können jedoch Mitglieder des Projektteams sein.

 

Zeitplan

Antragstellung: ab sofort möglich.

Einreichungsfrist: Montag, 10. Juni 2024 (12:00 Uhr britischer Sommerzeit, 13:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit)

Benachrichtigung der Antragsteller:innen: Juli 2024

Projektstart: flexibel, zwischen August und Dezember 2024

 

Bewerbung

Dies ist eine gemeinsame Ausschreibung der UHD und UoM. Ein Antrag sollte online über SmartSurvey eingereicht werden. Das Formular kann hier vorab angesehen werden. Ein Antrag kann kollaborativ ausgefüllt werden. Die Antragsteller:innen sollten die Funktion “Speichern und fortsetzen” verwenden, um das Formular zu speichern und später mit der Bearbeitung fortzufahren. Ein Link zur gemeinsamen Bearbeitung wird an die E-Mail-Adressen der Antragsteller:innen gesendet. Dieser Link kann mit Kooperationspartner:innen geteilt werden, um gemeinsam am Antrag arbeiten zu können.

Der vollständige Antrag besteht aus den folgenden Unterlagen:

Angaben zum/zur Antragsteller:in – Zugehörigkeit zur Institution mit Kontaktdaten

  • Informationen zu Co-Wissenschaftler:innen
  • Informationen zum Projektteam
  • Projektantrag und -beschreibung
  • Titel des Forschungsprojekts
  • Stichwörter, die sich auf das Hauptthema des Projekts beziehen
  • Abstract: eine kurze Beschreibung des Projekts
  • Vorgeschlagener Zeitrahmen: Projekttermine, ein Projektzeitplan und eine Beschreibung der geplanten Aktivitäten
  • Darstellung des Mehrwerts durch die Zusammenarbeit (komplementäre Expertise, u.ä.)

 

Angaben über potenzielle Ergebnisse

Potenzielle wissenschaftliche Ergebnisse als Resultat des gemeinsamen Projektes inklusive der Identifizierung entsprechender Leistungsindikatoren z.B. eine Publikation, ein Blog, ein Besprechungsbericht etc.

Erwartete breitere Wirkung – beschreiben Sie, wie sich Ihr Projekt in die strategischen Prioritäten der jeweils beteiligten Institutionen integriert und welche erwarteten gesellschaftlichen „Benefits“ die Aktivitäten lokal oder international haben.

Nachvollziehbares Potenzial für zukünftige Zusammenarbeit: Eine Beschreibung der potenziellen nachhaltigen Zusammenarbeit über den Förderzeitraum hinaus und ihrer erwarteten Ergebnisse. Zum Beispiel gemeinsame Publikationen, gemeinsame Betreuung von Doktorand:innen, gemeinsame Lehre, gemeinsame Förderanträge, Erweiterung der Forschungsgruppe, Zusammenarbeit mit Unternehmenspartner.

 

Finanzplan

  • Eine Aufschlüsselung der Kosten des Projekts, z.B. Flüge, Reisen, Hotels etc.

 

Sonstige Angaben

  • CV (nicht mehr als 2 Seiten) von jedem PI (Hauptantragsteller:in) jeder Institution mit einer ausgewählten Liste von Publikationen.
  • Ein Unterstützungsschreiben Ihres Forschungsbereichs, das eine Erklärung enthält, wie sich das Projekt in die Forschungsstrategie der Einrichtung einfügt.
  • Angaben darüber, wie Sie von diesem Fonds erfahren haben (dies wird uns helfen, zukünftige Fonds zu bewerben).

 

 

Auswahlkriterien

Ein gemeinsames Auswahlgremium der UHD und UoM wird jeden Vorschlag nach akademischer Qualität und den folgenden weiteren Kriterien bewerten:

  • Projektbeschreibung und Begründung (25 Punkte): Wie klar dargestellt und überzeugend begründet ist der Antrag? Wie tragen die vorgeschlagenen Aktivitäten zur Etablierung neuer Forschungskooperationen bei?
  • Komplementarität der Projektpartner:innen (25 Punkte): Was ist der Mehrwert der neuen Zusammenarbeit? Wie vereinen die vorgeschlagenen Aktivitäten gegenseitige Interessen und Stärken?
  • Potenzielle Ergebnisse (20 Punkte): Welche Ergebnisse sollen mit den geplanten Aktivitäten erreicht werden? Welche positiven gesellschaftlichen Auswirkungen haben die Aktivitäten auf lokaler oder internationaler Ebene? Ist das Vorhaben relevant für die strategischen Prioritäten der Partnerinstitutionen?
  • Kapazität für zukünftige Zusammenarbeit/Förderung (30 Punkte): Welches Potenzial hat dieses Projekt für eine kontinuierliche Zusammenarbeit? Wie plant die Forschungsgruppe, externe Mittel zu einzuwerben? Skizzieren Sie potenzielle Folgeprojekte.

 

Abschlussbericht

Alle Geförderten müssen nach Abschluss der Aktivitäten einen Bericht verfassen, der die Ergebnisse, die Art der Zusammenarbeit, die Auswirkungen des Projekts, die Beteiligung von Studierenden und Nachwuchswissenschaftler:innen und die Möglichkeiten für zukünftige Zusammenarbeit beschreibt.

Der Bericht sollte innerhalb von drei Monaten nach dem Projektende eingereicht werden. Ein entsprechendes Formular wird den Projektleiter:innen rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

 

Kontakt

Wenn Sie weitere Fragen haben, senden Sie bitte eine E-Mail an den Kontakt an Ihrer Institution:

Universität Heidelberg:

Nicole Dorn, Dezernat Internationale Beziehungen

E-Mail:

 

The University of Manchester:

Helen Lusty, International Relations, International Development

E-Mail:  

 

 

Formularbeginn

Formularende

 

[1] Von der Europäischen Kommission definierte Profile R1 (Wissenschaftler:innen vor der Promotion), R2 (anerkannte Wissenschaftler:innen – frühe Postdoc-Phase), R3 (etablierte Wissenschaftler:innen – Habilitierende, „Junior“gruppenleiter:innen u.ä. aber auch Dauerstelle neben der Professur), R4 (führende Wissenschaftler:innen – Professor:innen)