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Corona-bedingter Härtefallfonds für Doktorandinnen und Doktoranden

Die Universität Heidelberg hat einen Härtefallfonds für die Unterstützung von Doktorandinnen und Doktoranden eingerichtet, die aufgrund der Corona-Pandemie unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind.

Ab sofort können monatliche Zuschüsse zum Lebensunterhalt in Höhe von bis zu Euro 650 für eine Dauer von bis zu 6 Monaten beantragt werden; über eventuelle zusätzliche

Zuschüsse zur Unterstützung von Familien wird individuell und situationsabhängig entschieden.

Anträge können ab sofort bei der Graduiertenakademie eingereicht werden. Die Begutachtung der Anträge erfolgt zum 15. eines Monats; die Förderung kann frühestens im

Folgemonat beginnen. Anträge können vorerst bis zum 15. April 2021 gestellt werden.

Davon ausgenommen sind:

Kandidaten/innen, die studienbegleitend promovieren (hier greift die Studierendenförderung, siehe die Informationen des Studierendenwerks Heidelberg und die Informationen zur Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Kandidaten/innen, die ihre Dissertation bisher im Rahmen einer Stelle als Tarifmitarbeiter/in oder geprüften wissenschaftlichen Hilfskraft anfertigen/angefertigt haben (hier greifen die allgemeinen Sozialversicherungsmechanismen bzw. die Corona-bedingten Ausnahmeregelungen des BMBF und andere Hilfsmechanismen des Bundes, siehe die Webseite zum „Wissenschaftszeitvertragsgesetz“)

Weitere Informationen:

https://www.graduateacademy.uni-heidelberg.de/foerderung/corona_notfallfonds.html undhttps://www.graduateacademy.uni-heidelberg.de/aktuelles/Corona-Informationen/index_corona_informationen.html